Winterdienst dokumentieren: Nachweis oder Haftung

Winterdienst dokumentieren: Nachweis oder Haftung Der Anruf kommt im März. Eine Bürgerin ist am 8. Januar kurz nach sieben vor der Grundschule gestürzt.…

– von Markus Kessler

# Winterdienst dokumentieren: Nachweis oder Haftung Der Anruf kommt im März. Eine Bürgerin ist am 8. Januar kurz nach sieben vor der Grundschule gestürzt. Handgelenk gebrochen, sechs Wochen krankgeschrieben. Ihre Anwältin fragt nicht, ob geräumt wurde. Sie fragt, womit Sie das belegen. Und dann sitzen Sie da mit einem Kalendereintrag, auf dem „Winterdienst" steht. Dieser Artikel zeigt, warum im Schadensfall selten die Arbeit strittig ist und fast immer ihr Beleg. Welcher Eintrag dabei am schwersten wiegt und ausgerechnet immer fehlt. Und was in ein Räum- und Streuprotokoll gehört, das nach zwei Jahren noch trägt. > **Kein Rechtsrat.** Ich bin Softwareentwickler, kein Anwalt. Was hier steht, habe ich mir beim Bau von TerraOS angelesen. Für Ihren Fall gelten Ihre Satzung und das Straßengesetz Ihres Bundeslandes. Im Zweifel fragen Sie Ihre Rechtsaufsicht oder Ihren Anwalt, nicht einen Blogartikel. ## Der Streit geht nie darum, ob geräumt wurde Ihr Bauhof war da. Um vier Uhr morgens, bei minus vier Grad, zwei Mann, drei Stunden. Das bestreitet niemand, weil es niemand bestreiten muss. Vor Gericht zählt eine andere Frage: Können Sie es zeigen? Die Geschädigte muss zunächst den Sturz belegen und die Glätte an genau dieser Stelle. Gelingt ihr das, ist die Gemeinde am Zug. Dann will das Gericht wissen, was an diesem Morgen auf dieser Strecke passiert ist. Niemand außerhalb des Bauhofs kann das wissen, deshalb wird es vom Bauhof verlangt. Wer an dieser Stelle nichts vorlegen kann, hat kein Argument, sondern eine Erinnerung. > Der Streit dreht sich nie darum, ob geräumt wurde. Er dreht sich darum, ob Sie es belegen können. ## Wer haftet, wenn jemand auf einer Gemeindestraße stürzt Die Räum- und Streupflicht liegt beim Träger der Straßenbaulast, für Gemeindestraßen also bei der Gemeinde. Wo sie hoheitlich ausgestaltet ist, und das ist in den meisten Bundesländern der Fall, läuft der Anspruch über die Amtshaftung. Nach außen haftet damit die Gemeinde, nicht der Bürgermeister persönlich. Das ist die Entwarnung, und sie ist kleiner, als sie klingt. Im Innenverhältnis steht sofort die Frage im Raum, ob der Winterdienst ordentlich organisiert war: Wer war eingeteilt, nach welchem Plan, mit welcher Rückmeldung. Wer darauf keine Antwort hat, hat kein Haftungsproblem. Er hat ein Organisationsproblem, und das landet auf dem Schreibtisch der Verwaltungsspitze. Für Gehwege ist die Pflicht in vielen Gemeinden per Satzung auf die Anlieger übertragen. Das entlastet spürbar. Vollständig ist die Entlastung nicht: Die Gemeinde bleibt in der Überwachung, und für ihre eigenen Grundstücke, Zuwegungen und Haltestellen bleibt sie selbst dran. > **Prüfen Sie zuerst Ihre eigene Satzung.** Was übertragen ist und was nicht, steht dort und nicht in einem Blogartikel. Alles, was jetzt kommt, gilt für die Strecken, die bei Ihnen geblieben sind. ## Warum die Kladde im Bauhof selten trägt In den meisten Bauhöfen liegt eine Kladde. Datum, ein Kürzel, manchmal eine Uhrzeit. Das ist mehr als nichts und im Ernstfall trotzdem zu wenig, aus vier Gründen: - **Sie ist unvollständig.** Es fehlt, was am Morgen selbstverständlich war: Witterung, Temperatur, welche Strecke, wie viel Streugut. - **Sie lässt sich nicht datieren.** Handschrift trägt keinen Zeitstempel. Der Vorwurf, das sei erst nach dem Unfall entstanden, ist billig und schwer zu entkräften. - **Sie hat Lücken.** Und Lücken werden gegen Sie gelesen, dazu gleich mehr. - **Sie liegt im Bauhof.** Wenn im März jemand danach fragt, sucht ein Mitarbeiter ein Heft aus dem Vorjahr. | Worauf im Streit geschaut wird | Kladde im Bauhof | Belastbares Protokoll | |---|---|---| | Zeitpunkt der Erfassung | irgendwann | mit Zeitstempel, Nacherfassung bleibt erkennbar | | Was drinsteht | Datum, Kürzel | wer, wann, wo, womit, Witterung, Temperatur, Menge | | Fahrten ohne Maßnahme | fehlen | stehen drin | | Reihenfolge der Strecken | im Kopf des Fahrers | vorher festgelegt, mit Dringlichkeitsstufe | | Auffindbar nach zwei Jahren | vielleicht | auf Knopfdruck, als Datei | ## Der Eintrag, der am meisten zählt, sieht nach nichts aus Es ist fünf Uhr, der Kollege fährt die Ortsdurchfahrt ab, sieht nach, stellt fest: trocken, keine Glätte, nichts zu tun. Er fährt zurück und trägt nichts ein. Warum auch. Es ist ja nichts passiert. Genau dieser Eintrag ist im Streitfall der wertvollste. Eine Kontrollfahrt ohne Maßnahme belegt, dass jemand hingesehen hat. Fehlt sie, sieht der 8. Januar in Ihren Unterlagen aus wie ein Tag, an dem niemand da war. Die Gegenseite muss das nicht einmal behaupten. Sie muss nur auf die Lücke zeigen. **Die Faustregel lautet deshalb: Jede Ausfahrt wird zu einer Zeile, auch die ohne Ergebnis.** Was Sie am Ende schützt, ist eine Zeitachse ohne Löcher. Die Zahl der Einsätze ist zweitrangig. ## Drei Dinge, die ein Räum- und Streuprotokoll enthalten muss **1. Einen Tourenplan mit Dringlichkeitsstufen, vorher festgelegt.** Bei Blitzeis schafft kein Bauhof alles gleichzeitig, und das verlangt auch niemand. Erwartet wird eine sachgerechte Reihenfolge: Hauptverkehrsstraßen, Gefahrenstellen, Buslinien und Schulwege zuerst, danach Nebenstraßen und Wohngebiete, zuletzt Gehwege und Plätze. Entscheidend ist das Wort *vorher*. Eine Reihenfolge, die vor der Saison beschlossen und protokolliert wurde, ist ein Konzept. Dieselbe Reihenfolge, nach dem Unfall erklärt, ist eine Behauptung. **2. Je Einsatz die sechs Angaben, nach denen gefragt wird.** Wer war draußen. Von wann bis wann. Welche Strecke. Welche Maßnahme. Welches Streumittel in welcher Menge. Wie war die Witterung, mit Temperatur. Sechs Angaben klingen nach viel, und auf Papier sind sie es auch. Deshalb hängt alles daran, wie schnell die Erfassung geht. Wenn das Eintragen länger dauert als die Kontrollfahrt, wird es irgendwann nicht mehr gemacht. Dann entsteht genau die Lücke, um die es hier geht. **3. Eine lückenlose Zeitachse über die ganze Saison.** Mit den Kontrollfahrten. Mit den Tagen, an denen nichts war. ## Pflichtzeiten: warum die Uhrzeit im Protokoll steht Geräumt und gestreut werden muss nicht rund um die Uhr, sondern innerhalb der ortsüblichen Zeiten. Verbreitet sind werktags etwa 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Verbindlich ist für Sie allein Ihre Satzung, die Spannen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Für den Nachweis ist das wichtiger, als es klingt. Ein Sturz um 5:40 Uhr fällt in vielen Gemeinden gar nicht in die Pflichtzeit. Wer Uhrzeit und Pflichtzeit sauber gegenüberstellen kann, führt ein kurzes Gespräch statt eines langen. Die Bürgerin aus dem Einstieg stürzt kurz nach sieben. Über die Uhrzeit ist dieser Fall also nicht zu erledigen. Er wird über das Protokoll entschieden. ## Wo Dokumentation nicht hilft Zwei Dinge gehören dazugesagt, sonst ist dieser Artikel Werbung. **Ein Protokoll ersetzt keinen Winterdienst.** Wer nicht rausfährt, dokumentiert nur sauber, dass er nicht rausgefahren ist. Die beste Dokumentation der Welt macht aus einer unterbesetzten Kolonne keine ausreichende. **Ein halb geführtes Protokoll ist gefährlicher als gar keins.** Wenn Sie im November lückenlos erfassen und ab Januar nur noch sporadisch, dann steht ab Januar in Ihren Unterlagen, dass niemand gefahren ist. Vorher gab es keine Aufzeichnung, jetzt gibt es eine mit Löchern. Wer anfängt, muss durchhalten. Genau deshalb muss die Erfassung so einfach sein, dass sie auch um vier Uhr morgens noch gemacht wird. ## Ihr nächster Schritt Nehmen Sie die Unterlagen der letzten Saison und beantworten Sie drei Fragen: 1. Können Sie für einen beliebigen Tag im Januar sagen, welche Strecke wann von wem gefahren wurde? 2. Steht in Ihren Unterlagen mindestens eine Fahrt, bei der nichts zu tun war? 3. Gibt es einen schriftlichen Tourenplan mit Stufen, der vor dem Winter beschlossen wurde? Dreimal ja: Sie sind gut aufgestellt. Einmal nein: Sie haben eine Lücke, und Sie kennen sie jetzt. Damit Sie sehen, wie ein vollständiger Nachweis aussieht, habe ich einen als Muster gebaut. Eine erfundene Gemeinde, eine komplette Saison, 21 Einträge, Streugutbilanz und Bereitschaftsplan. Fünf Seiten, nichts geschwärzt. ![Ausschnitt aus dem Musterprotokoll: eine Zeile je Einsatz mit Strecke, Stufe, Streumittel, Witterung und Temperatur](musterprotokoll-vorschau.png) --- ## Über FlowTecsMedia Ein Kopf, ein System, ein Ansprechpartner. Ich bin Markus Kessler aus Kassel und baue für inhabergeführte Betriebe und kommunale Bauhöfe die Technik, die im Alltag wirklich läuft. TerraOS ist die Betriebssoftware daraus: Aufträge vom Rasenschnitt bis zum Winterdienst, Bürgermeldungen, Grünflächen, Friedhof, Straßen, Liegenschaften mit Prüffristen, Geräte und Zeiterfassung. Ihre Leute arbeiten draußen am Handy, die Verwaltung sieht am Schreibtisch, was läuft. Daten in der EU, betreut von einer Person, die ans Telefon geht. **→ [Musterprotokoll ansehen (PDF, 5 Seiten)](https://flowtecsmedia.de/landingpage-terraos)** --- ## FAQ ### Reicht ein Eintrag im Dienstkalender als Nachweis? Als einziger Beleg selten. Ein Kalendereintrag sagt, dass etwas geplant war, und nicht, was tatsächlich gefahren wurde. Es fehlen Strecke, Uhrzeitspanne, Witterung und Streumittel, also genau die Angaben, nach denen im Streitfall gefragt wird. ### Müssen wir auch Fahrten dokumentieren, bei denen nichts zu tun war? Ja, und das ist der wichtigste Punkt überhaupt. Eine Kontrollfahrt ohne Maßnahme belegt, dass jemand hingesehen hat. Fehlt sie, liest die Gegenseite die Lücke als Abwesenheit. ### Reicht ein Foto von der geräumten Straße? Als Ergänzung ja, als Ersatz nein. Ein Foto zeigt einen Ausschnitt zu einem Zeitpunkt. Es zeigt weder die ganze Strecke noch den Zeitraum noch das Streumittel. An der Protokollzeile ist es stark, allein trägt es nicht. ### Wie lange müssen wir die Protokolle aufheben? Länger, als die meisten denken. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB), sie beginnt aber erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Geschädigte von Schaden und Schädiger erfährt. Bei Verletzungen von Körper und Gesundheit, und darum geht es bei Glatteisstürzen fast immer, nennt § 199 Absatz 2 BGB zusätzlich eine kenntnisunabhängige Höchstfrist von 30 Jahren. Wer Protokolle nur eine Saison aufbewahrt, hat sie genau dann nicht mehr, wenn sie gebraucht werden. Praktischer Rat, kein Rechtsrat: digital ablegen und liegen lassen, Speicherplatz kostet weniger als ein Prozess. ### Was ist mit Gehwegen, die auf die Anlieger übertragen sind? Die Übertragung per Satzung entlastet, hebt die Pflicht aber nicht auf. Die Gemeinde bleibt in der Überwachung, und für eigene Grundstücke, Zuwegungen und Haltestellen bleibt sie selbst zuständig. Was bei Ihnen übertragen ist, steht in Ihrer Satzung. ### Braucht der Bauhof dafür eine eigene IT? Nein. Die Erfassung läuft im Browser und auf dem Handy. Wichtiger als die Technik ist, dass ein Eintrag nachts um vier in ein paar Sekunden erledigt ist, sonst wird er nicht gemacht. --- _Weiterlesen: [Vom Bauchladen zum Fluss](https://flowtecsmedia.de/blog/vom-bauchladen-zum-fluss) erklärt, warum zwölf Einzeltools teurer sind als ein System. Mit dem [Selbsttest](https://flowtecsmedia.de/blog/welche-station-bremst-deinen-betrieb-selbsttest) finden Sie heraus, welche Station gerade am meisten bremst._